Deutscher Modellfliegerverband
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DMFV steht als Abkürzung für den Deutschen Modellfliegerverband e.V.
Diesem Sportverband gehören die meisten deutschen Modellflugclubs an.
Gem. § 4a der BeauftrV ist der DMFV gleichberechtigt mit dem DAeC mit der Wahrnehmung der folgenden öffentlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch Flugmodelle gem. § 1 Abs. 1 Nr. 8 LuftVZO betraut:
- Erteilung der Musterzulassung von Flugmodellen mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 25 Kilogramm und bis zu 150 Kilogramm
- Erteilung der Erlaubnisse für Steuerer dieser Flugmodelle
- Erteilung der Erlaubnisse für die Ausbildung für Steuerer dieser Flugmodelle
- Erhebung von Kosten nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung in der jeweils gültigen Fassung.
Ein weiteres wichtiges Merkmal des DMFV ist seine Funktion als Versicherungsträger im Modellsport.
Weblinks
DMFV (Homepage) (http://www.dmfv.de)
Hinweis
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