Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung

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Die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) ist Bestandteil des deutschen Seeverkehrsrechts. Sie ergänzt die internationalen Kollisionsverhütungsregeln im deutschen Küstenbereich und auf landeinwärts führenden Seeschifffahrtsstraßen (u.a. Elbe, Weser, Nord-Ostsee-Kanal).

Die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung ist für Schiffsmodellbauer vor allem deshalb interessant, weil sie hier die Vorschriften finden, nach denen sie die Lichterführung am Modell umsetzen sollten. Das bewahrt die Modellbauer davor, beliebig beleuchtete "Tannenbäume" zu bauen.

Basisdaten
Kurztitel: Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung
Voller Titel: ders.
Typ: Bundesgesetz
Rechtsmaterie: Wegerecht/Verwaltungsrecht
Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Abkürzung: SeeSchStrO
FNA: 9511-1
Verkündungstag: 3. Mai 1971 (BGBl. I 1971, S. 641)
Aktuelle Fassung: 15. August 2005 (BGBl. I 2005, S. 2288)

Wesentliche Bestandteile sind die Fahrregeln auf diesen Gewässern und die Vorschriften über die zu verwendenden und zu beachtenden Sichtzeichen und Schallsignale.

Die SeeSchStrO gilt für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen, d.h. auch für Sportboote, die hier als Kleinfahrzeuge bezeichnet werden. Die SeeSchStrO wird von einer Vielzahl weiterer Gesetze und Verordnungen ergänzt (s. Weblinks). Auf den Fahrwegen. die weiter landeinwärts führen, gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO).

Übersicht Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)

(SeeSchStrO vom 22. Oktober 1998; Stichworte in Klammern nur auszugsweise)

  1. Allgemeine Bestimmungen (Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Grundregeln)
  2. Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge (Positionslaternen, Schallsignale, Regelungen für Kleinfahrzeuge)
  3. Schallsignale der Fahrzeuge (aufgehoben)
  4. Fahrregeln (Rechtsfahrgebot, Überholen, Begegnen, Fahrgeschwindigkeit, Fahrbeschränkungen und Fahrverbote)
  5. Ruhender Verkehr (Ankern, Anlegen und Festmachen, Vorbeifahren, Gefahrgut)
  6. Sonstige Vorschriften (Verhalten bei Schiffsunfällen, Fischerei, Fahrgastschiffe und Fähren)
  7. Ergänzende Vorschriften für den Nord-Ostsee-Kanal
  8. Aufgaben von Bundesbehörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
  9. Bußgeld- und Schlussvorschriften

Anlagen

  • Anlage I: Schifffahrtszeichen
  • Anlage II: Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge
  • Anlage III: Karte zum Geltungsbereich der SeeSchStrO

Weblinks

  • Die SeeSchStrO kann im ELWIS - Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem des Bundes eingesehen [1] oder von dort als PDF [2] bezogen werden.


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