Bahnsteig

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Der Bahnsteig ist ein Teil der Bahnhöfe auf dem sich der Personen-, Gepäck- und Postverkehr von und zu den Reisezügen abspielt. Bahnsteige können sowohl offen wie überdacht vorkommen. Die Höhe der Bahnsteige ist abgestimmt auf die Schienenoberkante, die gängigen Höhen der Trittstufen und der gängigen Fußböden der Reisezugwagen. Daraus wiederum wurden die Bodenhöhen der Gepäckkarren, Postkarren und Elektroschlepper abgeleitet.

Übersicht Höhe und Abstand zum Bahnsteig für Normalspur, Nenngröße H0

Inhaltsverzeichnis

Varianten

Ungenutzter Gepäckbahnsteig. Köln Hbf, August 2013

Für die verschiedenem Bauformen von Bahnsteigen sind die folgenden Bezeichnungen üblich:

  • Der Hausbahnsteig liegt direkt am Empfangsgebäude und ist ohne Überqueren von Gleisen zu erreichen, i. A. trägt das bediente Gleis die Nummer „1“.
  • Mittelbahnsteige oder Inselbahnsteige liegen zwischen zwei Gleisen und sind nicht ohne Querung der Gleise zu erreichen.
  • Zwischenbahnsteige bezeichnen Bahnsteige zwischen zwei Gleisen mit nur einer Verkehrskante, der vom Hausbahnsteig nur durch Überschreiten eines oder mehrerer Gleise über einen Reisendenübergang erreichbar ist. Die Reisenden müssen dabei vor dem Zugverkehr geschützt werden. Zwischenbahnsteige sind an eingleisigen Strecken noch verbreitet, werden aber meist nicht mehr neu angelegt.
  • Ein Außenbahnsteig ist sozusagen das Gegenstück zum Haushansteig am Gleis mit der höchsten Nummer, meist aber lediglich der Bahnsteig in Gegenrichtung an einer zweigleisigen Eisenbahnstrecke.
  • Zungenbahnsteige befinden sich in Kopfbahnhöfen und werden vom Querbahnsteig aus erreicht, dieser liegt am bzw. im Empfangsgebäude und erstreckt sich über das stumpfe Ende aller Gleise.
  • Gepäckbahnsteige finden sich mit Stand 2019 vereinzelt noch in größeren Bahnhöfen, heutzutage meist ohne Nutzung, früher waren sie weit verbreitet. Sie ähneln Mittelbahnsteigen und wechseln sich mit diesen ab, meist niedriger und auf die Höhe der Ladekanten der Gepäckwagen resp. Postwagen und der Gepäckkarren abgestimmt. Auf ihnen verkehrten nur Bahnbedienstete, um aufgegebenes Gepäck ein-, aus- oder umzuladen, und waren meist mit robusten Aufzügen ausgestattet, mit denen die beladenen Karren in das unterirdische Verteilsystem, zu anderen Bahnsteigen oder zur Gepäck-Ausgabe/-Annahme gelangen konnten.
  • Schüttbahnsteige sind veraltet, finden sich aber immernoch an manchen Orten. Seit der Frühzeit der Eisenbahn wurden im Querschnitt keilförmige Anschüttungen neben dem Gleis aufgebracht und gegen das Gleis mit Bohlenkonstruktionen oder Mauerwerk gestützt. Die Oberfläche war zumeist als verdichteter Sand oder Kies. Für den epochentreuen Modellbahner ein schönes Detail bei ländlichen Haltepunkten.

Um den Zugverkehr nicht zu behindern und die Gefahr für die Reisenden zu vermindern, werden meist Unterführungen oder Füßgänger-Brücken eingerichtet.

Für die Darstellung eines großen Personenbahnhofs ergibt sich z. B. folgendes Muster: Hausbahnsteig - Gleis 1 - Gepäckbahnsteig - Gleis 2 - Mittelbahnsteig - Gleis 3 - Gepäckbahnsteig - usw.

Abweichend davon war die so genannte „Rheinische Zählweise“, die auf die Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft zurückgeht. Hier war das Gleis 1 stets das in Richtung der Kilometrierung führende durchgehende Hauptgleis, Gleis 2 das in Gegenrichtung führende durchgehende Hauptgleis, dann wurden die Nebengleise durchgezählt, z. B. Bonn-Bad Godesberg (von West nach Ost): Gleis 4 – Gleis 1 – Gleis 2 - Gleis 3 (abgerissen).

Vorbild

Die Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) Infrastruktur (INS) benennt als Regelbahnsteighöhe innerhalb der Europäischen Union mit Ausnahmen der Breitspurstrecken im Westen und Osten Europas inklusive den Skandinavischen Länder mit der Begrenzung der Fahrzeuge sinngemäss der Breitspurstrecken im Osten Europas sowie Bahnstrecken mit dem Britischen Lichtraumprofil, dass für die Bahnsteigkante entweder 55 Zentimeter oder 76 Zentimeter über Schienenoberkante (SOK) einzuhalten wären, wenn die Züge im Regelbetrieb halten und sich der Bahnsteig in einer Gerade oder einer Kurve mit einem Radius von 300 Meter oder mehr befindet. Die nutzbare Bahnsteiglänge soll dabei 200 bis 400 Meter betragen, mindestens jedoch 50 Meter.

Deutschland

Bahnsteige im Bahnhof Eisfelder Talmühle der meterspurigen HSB, 1991

In Deutschland sollten die Bahnsteige bei Neubauten oder umfassenden Umbauten von Personenbahnbahnhöfen nach dem Bahnsteighöhenkonzept 2017 einheitlich eine Bahnsteigkante mit einer Höhe von 76 Zentimeter über Schienenoberkante erhalten. Dies nachdem sich die Bahn mit den Ländern noch im Jahre 2011 auf 55 Zentimeter für Regionalbahnhöfe und 76 Zentimeter für Fernbahnhöhe geeinigt haben.

Vor dem Zweiten Weltkrieg wurden mit den Technischen Vereinbarungen über den Bau und Betrieb der Haupt- und Nebenbahnen von 1930 sowie der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung von 1928 und 1943 für die Bahnsteige die folgenden Standardhöhen festgelegt 25 Zentimeter, 38 Zentimeter, 76 Zentimeter und 96 Zentimeter. Wobei die 96 Zentimeter bei Bahnstrecken mit S-Bahnbetrieb umgesetzt wurden.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in Westdeutschland vor allem Bahnsteige mit 76 Zentimeter-Höhe neu gebaut. In Ostdeutschland dagegen waren ab den 1970er Jahren 38 Zentimeter, 55 Zentimeter und 76 Zentimeter üblich. Nach der Wende wurde in den neuen Bundesländern vielerorts auf 55 Zentimeter aufgestockt.

Mit Stand 2018sind mehr als ein Drittel der Bahnsteige in Deutschland 38 Zentimeter hoch (1846) und niedriger (1653), Total insgesamt 3499. Im Regionalverkehr dominiert die Bahnsteige mit 55 Zentimeter (2328), die Bahnsteige im Fernverkehrs dagegen sind 76 Zentimeter ausgerichtet (2634). Rund 700 Bahnsteige haben eine Sonderhöhe von 96 Zentimeter, wobei diese in der Regel von städtischen S-Bahnen genutzt werden.

Die mit dem Bahnsteighöhenkonzept 2017 festgelegte einheitliche Höhe der Bahnsteigkante von 76 Zentimeter gilt heute beim Einsatz von Doppelstockwagen als problematisch, da bei Doppelstockwagen mit Einstiegen zwischen den Drehgestellen meist erst in das unten liegende Stockwerk herabgestiegen werden muss, um dann allenfalls wieder ins oben liegende 2. Stockwerk hochzusteigen. Dies ist Beispielsweise bei den Doppelstockwagen der Baureihe Bombardier Twindexx der Fall, wie sie von der Deutschen Bahn (DB) für die neuen Intercity 2 (IC2) beschafft werden. Ebenso bestehen Schwierigkeiten mit Regionalstadtbahnsystemen mit Fahrzeugen die sowohl auf klassischen Bahnstrecken wie auch auf Linien von Städtischen Strassenbahnen verkehren (Tram-Train).

Schweiz

In der Schweiz wird seit 1988 eine einheitliche Höhe der Bahnsteigkante von 55 Zentimeter (P55) für Normalspur-Strecken und 35 Zentimeter (P35) bei Meter- und Schmal-Spurtrecken angestrebt. Die in Klammer angegebene Abkürzung bezieht sich auf den Anfangsbuchstaben des Wortes Perron beziehungsweise Perronhöhe in Zentimeter. Wobei in der deutsch- wie auch französischsprachigen Schweiz Perron der gängige Ausdruck anstelle von Bahnsteig ist. Tatsächlich weicht bei Meter- und Schmalspurstrecken die anzustrebende Bahnsteigkanten aber derzeit Beispielsweise Standardmässig wie folgt ab: 37 Zentimeter (P37) bei der RhB, der MGB und der ZB sowie 32 Zentimeter mm (P32) bei der RBS.

Obschon erstmals 1887 eine Mindesthöhe von 21 Zentimeter bestimmt wurde, gibt es in der Schweiz auch heute noch Bahnhöfe mit Bahnsteigen ohne nennenswerte Höhe. Jahrzehntelang war dann ein Wert von 25 Zentimeter geläufig. Frühere gebräuchliche Höhen waren auch 15 Zentimeter, 30 Zentimeter wie diese noch heute in den Kurven des Bahnhof Berns angewendet werden müssen sowie 42 Zentimeter. Der Kosten wegen wird seit 1988 auch eine Hilfskante von 25 Zentimeter Höhe (HK25), eine treppenstufenartige Erhöhung, zur Verbesserung der Einstiegsverhältnisse älterer Bahnsteige verwendet.

Mit Stand 2008 sind sind erst rund 40 Prozent der rund 1800 Haltestellen und Bahnhöfe der Schweizerischen Bundesbahn (SBB) barrierefrei nachgerüstet. Dies kommt rund 60 Prozent der Reisenden zu gute. In fünf Jahren sollen dies rund 75 Prozent sein. Dies würde dann rund 80 Prozent der Reisenden zu gut kommen. Bei einigen grossen Bahnhöfen werden diese Umbauten wohl erst bis Ende 2026 stattfinden. Das wäre drei Jahre später, als es das Behindertengleichstellungsgesetz eigentlich vorsieht. Zu diesen Bahnhöfen gehören unter anderem Bern, Lenzburg, Morges, Neuenburg und Teile des Bahnhofs Zürich. Weitere Verzögerungen sind schon jetzt aus finanziellen Gründen absehbar.

Weitere Kontinentaleuropäische Länder

In Österreich wird eine einheitliche Höhe der Bahnsteigkante von 55 Zentimeter angestrebt.

In Italien waren um 1994 Bahnsteighöhen von 25 Zentimeter üblich.

In Frankreich wird eine einheitliche Höhe der Bahnsteigkante von 55 Zentimeter angestrebt.

In Belgien wird eine einheitliche Höhe der Bahnsteigkante von 55 Zentimeter oder 76 Zentimeter angestrebt. Es sind aber auch 300 mm für bereits erneuerte Bahnsteige zulässig.

In der Niederlande wird eine einheitliche Höhe der Bahnsteigkante von 76 Zentimeter angestrebt.

In Polen ist für bereits erneuerte Bahnsteige weiterhin 22 bis 38 Zentimeter zulässig.

Hinweis zu den Bahnsteigen der S-Bahn, U-Bahn und Strassenbahnen

Die angegebenen Bahnsteighöhen beziehungsweise Höhe der Bahnsteigkante beziehen sich nicht auf S-Bahn oder U-Bahnstrecken mit spezifische Hochbahnsteigen, ausgenommen der unter Deutschland erwähnten Höhe von 96 Zentimeter, sondern auf die meist bei Modelleisenbahner relevanten Normal-, Meter- und Schmalspurstrecken. Auch die Bahnsteighöhe der Strassenbahnen sind nicht Gegenstand dieses Kapitels.

Ähnliche Konstruktionen gibt es als Arbeitsbühnen neben Bereitstellungsgleisen oder in ICE-Betriebswerken.

Modell

Mittelbahnsteig auf einer Vereinsanlage in Lörrach, Nenngröße 0
Mittelbahnsteig eines Französischen Bahnhofes in Nenngröße H0 entsprechend der Epoche IV (etwa 1965 bis etwa 1990)

Im Handel existiert eine grössere Auswahl an vorgefertigten Bahnsteigen sowohl in offener wie auch in überdachten Bauweise. Mit und ohne Beleuchtung. Es gibt auch angedeutete Treppenabgänge und filigrane Überführungen. Auch einzelne Bauelemente für die Gestaltung der Bahnsteigkante gibt sowie umfangreiches Zubehör wie Figuren und Gepäckkaren gibt es. Diese sind erhältlich für die verschiedenen Zeitepochen und die verschiedenen in den jeweiligen Länder typischen Ausführungen.

Bahnsteige sind, selbst wenn die Ansprüche höher angesetzt werden, meist leicht selber herstellbar.

Maßgebend für die Bahnsteige für die Normalspurbahnen der Kontinentaleuropäischen Modelleisenbahnen sind die verbindliche Norm NEM 102 Umgrenzung des lichten Raumes bei gerader Gleisführung, die verbindliche Norm NEM 103 Umgrenzung des lichten Raumes bei Gleisführung im Bogen sowie die verbindliche Norm NEM 301 Begrenzung der Fahrzeuge. Da diese Normen des Verband der Modelleisenbahner und Eisenbahnfreunde Europas (MOROP) in der Praxis Schwierigkeiten in der Anwendung geben, hat die Arbeitsgruppe Basisnormen Mechanik der Bundesverband Deutscher Eisenbahn-Freunde (BDEF) im Jahre 2005 die Planungshilfe Bahnsteige und Laderampen herausgegeben. Sinngemäss angewendet werden kann auch die Empfehlung NEM 104 Umgrenzung des lichten Raumes bei Schmalspurbahnen.

Schweiz

Welche Bahnsteighöhe beim Bau von Bahnsteigen auf Modelleisenbahnanlagen nach Schweizerischem Vorbild relevant ist, ist auch eine Frage der Epoche, der Grösse sowie des Verkehrsaufkommens des Bahnhofes.

Erst seit der Epoche VI (Seit 2005) und damit dem weitgehenden verschwinden der lange Zeit das Bild der Bahnsteige prägenden Gepäckkarren und Elektroschlepper, sind in der Schweiz höhere Bahnsteige bei Normalspurbahnen grossflächig verbreitet. Meist mit einer Bahnsteighöhe von 55 cm (P55). Mit Stand 2018 gibt es aber bei den Meter- und Schmalspurbahnen, primär der Kosten wegen, immer noch einen grössere Nachholbedarf um die Bahnsteige auf die Zielhöhe von 35 cm (P35) zu erhöhen.

Es gilt die folgende Empfehlung für die Bahnsteighöhe von Bahnhöfen nach Schweizerischem Vorbild im Modell. Dabei gilt zu berücksichtigen, dass bei den Schweizerischen Reisezugwagen, Beispielswiese bei den Einheitswagen I und Einheitswagen II, traditionell die unterste Eintrittsstufe weit unten und weit aussen liegt, was in der Vergangenheit bei Extrafahrten, Beispielswiese in Deutschland, wiederholt zu Überraschungen bei der nachträglichen Fahrzeugkontrolle geführt hat. Das wird auch im Modell so sein, wenn nicht präzise genug gearbeitet wird. Sei dies bei der Montage von Zurüstteilen an den Fahrzeugen wie auch beim Bau der Bahnsteige, wenn die entsprechenden Minimalmasse der Normen und Empfehlungen nicht oder zu Knapp berücksichtigt werden.

Epochen III bis V (etwa 1945 bis etwa 2010)

Es bestehen auch bei grösseren Bahnhöfen bei denen die Reisenden die Bahnsteige über eine Unterführungen erreichten, meist auch niveaugleiche Übergänge für Gepäckkarren und Elektroschlepper.

  • Normalspurbahn: Bahnsteighöhe von 25 cm (P25)
  • Meterspur- und Schmalspurbahnen: Bahnsteighöhe 10 cm (P10)

Epochen VI (ab etwa 2005)

Um 2005 und in den Jahren danach verschwinden die lange Zeit das Bild der Bahnsteige prägenden Gepäckkarren und Elektroschlepper weitgehend.

  • Normalspurbahn: Bahnsteighöhe von 55 cm (P55)
  • Meterspur- und Schmalspurbahnen: Bahnsteighöhe 35cm (P35), grössere und wichtige Bahnhöfe, allen anderen 10 cm (P10)

Siehe auch

Weblinks

Modelle

Vorbild

deutschsprachige wikipedia: